Radfahrer auf freigegebenen Fußwegen
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- Radfahrer können auf Gehwegen durch ein Zusatzschild
zugelassen werden, wenn dies in Abwägung der Belange der Fußgänger
sowie der Radfahrer vertretbar erscheint.
- Auf den für Radfahrer freigegebenen Gehwegen haben
Radfahrer Wahlmöglichkeit zwischen Fahrbahnbenutzung und
Gehweg. Für Radfahrer gilt auf Gehwegen offiziell:
"Schritt fahren!" Fußgänger haben absolut
Vorrang.
- Ob Gehwege freigegeben werden können, hängt in erster
Linie von den Fußgängern ab (ausreichend Breite, geringe
Fußgängerdichte), erst in zweiter Linie vom Kfz-Verkehr
auf der Fahrbahn.
- Auf Gehwegen kommt es vor allem an Einfahrten und Einmündungen
zu gefährlichen Konflikten. Kraftfahrer rechnen dort nicht
mit Radfahrern auf dem Gehweg, weil die erforderlichen
Sichtachsen fehlen. An Kreuzungen und Einmündungen haben
Radfahrer in Hauptverkehrsrichtung zwar Vorfahrt - aber
Vorsicht: man rechnet nicht mit ihnen!
- Wo ein Mischverkehr auf der Fahrbahn vertretbar ist, soll
in der Regel ein Schutzstreifen angelegt werden, statt den
Gehweg freizugeben.
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