Radfahrende Kinder
|
|
- Radfahrende Kinder unter 8 Jahren müssen wegen ihrer
altersgemäßen Fähigkeiten und ihrer Größe auf Gehwegen
fahren. Wo Gehwege vorhanden sind, dürfen Kinder unter 8
Jahren nicht auf Fahrbahnen und auch nicht auf Radwegen
fahren.
- 8- und 9-jährige Kinder erhalten - entsprechend ihrer
Entwicklung - die erforderliche Wahlmöglichkeit. Sie können
allmählich die Fahrbahnbenutzung lernen.
- Im Gegensatz zu Kindern sind ältere Menschen auf dem Rad
auf Gehwegen nicht zugelassen. Sie sind auf der Fahrbahn für
die anderen besser sichtbar und dort deshalb sicherer als
auf dem Gehweg.
|
|