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| Informationen zur neuen StVO
Die seit 1.9.1997 gültige Straßenverkehrsordnung, auch "Fahrradnovelle" genannt, bringt wesentliche Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat mit seinen Fachleuten einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet. Diese Übersichtsseite enthält alle Neuerungen auf einen Blick. Detail-Informationen bekommt man durch Anklicken eines Themas. Radwege mit BenutzungspflichtAb 01.10.1998 sind nur die mit einem blauen Schild gekennzeichneten
Radwege benutzungspflichtig. Zweirichtungsradwege sind stets benutzungspflichtig. Radfahrer wählen zwischen Fahrbahn und Fußweg. FahrradstraßeRadfahrer dürfen nebeneinander fahren. Von der Fahrbahn abmarkierter Sonderfahrstreifen SeitenstreifenRechts der Fahrbahnbegrenzungslinie liegender Straßenraum Andere RadwegeAb 01.10.1998 gibt es Radwege ohne Benutzungspflicht. Radfahrende KinderVeränderte Altersgrenze: 8- und 9-jährige Kinder dürfen auf
Fahrbahn oder Fußweg fahren. Bei Zusatzzeichen für Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben. Mitbenutzung durch Radfahrer kann zugelassen werden. SchutzstreifenDurch Leitlinie abmarkierter Fahrbahnteil Anforderungen an RadverkehrsanlagenTabelle mit den jetzt gültigen Mindestkriterien |