Fahrradstraße
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- Durch Zeichen 244 können Fahrbahnen als "Fahrradstraße"
beschildert werden.
- Fahrradstraßen können zur Bündelung des Radverkehrs auf
Straßen, auf denen der Radverkehr überwiegt oder in
Zukunft überwiegen soll, eingerichtet werden.
- In Fahrradstraßen gelten einschließlich der
Vorfahrtsregelung alle Vorschriften über die Straßenbenutzung
auf der Fahrbahn. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer
nebeneinander fahren.
- Fahrradstraßen sollen gegenüber anderen Erschließungsstraßen
"Vorfahrt" erhalten (ERA 95).
- Andere Fahrzeuge dürfen ausnahmsweise (in einer oder in
beiden Fahrtrichtungen) zugelassen werden. Sie haben sich
dem Radverkehr unterzuordnen und dürfen nur "mäßig
schnell" fahren.
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