Andere Radwege
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"Andere Radwege" sind Radwege ohne
Benutzungspflicht. Sie sind nicht durch ein blaues "Radweg"-Schild
gekennzeichnet. Radfahrer erhalten Wahlmöglichkeit zwischen
Fahrbahn und Radweg.
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"Andere Radwege" liegen entweder auf Strecken
ohne erforderliche und verhältnismäßige
Radwegbenutzungspflicht oder sind Radwege, deren Benutzung
nach ihrer Beschaffenheit, ihrem Zustand oder ihrer Linienführung
nicht zumutbar ist.
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Auch für die auf "Anderen Radwegen" fahrenden
Radfahrer gelten die üblichen Verkehrsregeln (z. B. ihre
Vorfahrt auf Radwegen). Auch hier gilt die
Verkehrssicherungspflicht. "Andere Radwege" dürfen
deshalb nicht zugeparkt und zugestellt werden.
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Auf "Anderen Radwegen" sollten sich Radfahrer an
Kreuzungen und Einmündungen besonders vorsichtig verhalten,
da ihr Radweg möglicherweise Qualitätsmängel hat.
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